oder fordern Sie eine Anmeldung telefonisch an, die wir Ihnen gerne per Post zusenden.
Sie können auch die Anmeldung als PDF-Datei per eMail an die Geschäftsstelle senden (postmaster@efsc.de)
Wenn das neue Mitglied beim Triathlontraining teilnehmen möchte, entsteht ein Zusatzbeitrag von monatlich 10,00 €. Dieser Zusatzbeitrag wird mit der Beitragszahlung fällig.
ERSTER FRANKFURTER SCHWIMMCLUB von 1891 e.V (EFSC)
Anmeldung
mit Triathlontraining Ja /Nein (nicht Zutreffendes bitte streichen)
Geben Sie bitte bei Mehrfachanmeldungen alle Familien- und Vornamen mit Geburtsdatum an.
Telefon: _______________________
Mobil: _________________________
E-Mail: _________________________
Alle personenbezogenen Daten werden im EFSC nur vereinsintern gespeichert und nur für eigene Vereinszwecke verwendet. Eine Weitergabe der Daten - auch auszugsweise - an Dritte erfolgt in keinem Fall.
Einzugsermächtigung
Hiermit ermächtige(n) ich/ wir den Ersten Frankfurter Schwimmclub widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Clubbeiträge zu Lasten meines/unseres Kontos
BLZ: _________________________
Konto-Nr: _________________________
bei der ____________________________________________
mittels Lastschrift einzuziehen.
_________________________
(Ort, Datum)
__________________________
(Unterschrift)
Der Beitrag soll ( ) vierteljährlich ( ) halbjährlich ( ) jährlich abgebucht werden (zutreffendes ankreuzen). Anmeldungen ohne Einzugsermächtigung werden zurückgewiesen. Ausnahmeregelungen bei der Beitragszahlung sind nur nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle möglich!
Mitgliedschaft
Mit nachstehender Unterschrift erkenne ich die Bedingungen (Auszug aus der Vereinssatzung des Ersten Frankfurter Schwimmclub) an:
Datenschutz:
Alle personenbezogenen Daten werden im EFSC nur intern gespeichert und nur für eigene Vereinszwecke verwendet. Eine Weitergabe der Daten - auch auszugsweise - an Dritte erfolgt in keinem Falle.
Datum &Unterschrift: ______________________________________________
(bei Minderjährigen: Unterschrift des gesetzl. Vertreters)
Nur bei vollständig ausgefüllter Anmeldung tritt die Mitgliedschaft in Kraft.
zu § 5(5): Die Mitgliedschaft beträgt mindestens ein Jahr.
zu § 6(2): Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die Geschäftsstelle. Er ist zum 30. Juni oder 31. Dezember eines jeden Jahres zulässig; er muß bis spätestens am 31. Mai bzw 30. November schriftlich gemeldet sein. Geht die Meldung verspätet ein, so ist der Austritt erst zum nächsten Austrittstermin wirksam (Datum des Poststempels).
zu § 7(2): Der Beitrag ist jährlich, zumindest jedoch halbjährlich im voraus zu entrichten. Maßgeblich ist das Kalenderjahr. Ausnahmen sind auf Antrag möglich. Unverbrauchte Mitgliedsbeiträge werden bei Vereinsaustritt nicht zurückerstattet. Die Höhe der Aufnahmegebühr und des Beitrages werden jährlich auf der ordentlichen Mitgliedervesammlung für das kommende Geschäftsjahr festgesetzt.